Sie suchen einen Babysitter? Wir haben eine Babysitterkartei!
In der Evangelischen Familienbildung im Dekanat Wiesbaden (EFB) gibt es eine Babysitterkartei. Während der Bürozeiten können Sie persönlich in die Kartei schauen und sich Kontaktdaten abfotografieren. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit! Um eine Spende für die Vermittlung wird gebeten. Eine telefonische Vermittlung ist nicht möglich.

In unserer Babysitterkartei haben sich Jugendliche eingetragen, die erfolgreich einen Babysitterkurs in der EFB Wiesbaden absolviert haben. Im Kurs wurde der liebevolle Umgang mit Babys und Kleinkindern, Wickeln, Füttern, Unfallverhütung und vieles mehr in Rollenspielen geübt. Die Texte/Angebote auf der Kartei haben die Jugendlichen selbst verfasst. Für die Richtigkeit der Angaben übernimmt die EFB keine Gewähr. Nehmen Sie sich Zeit, um in Ruhe die Texte/Angebote der einzelnen Babysitter zu lesen. Welches Mädchen oder Junge könnte zu Ihrer Familie passen? Notieren Sie sich dann die infrage kommenden Kontaktdaten.

Richtwerte für Babysitter-Honorare
Aufgaben des Babysitters: Der Stundenlohn für einen Babysitter hängt auch vom Umfang der Aufgaben ab, die er oder sie während der Betreuung übernimmt. Beispielsweise sollte ein Babysitter, der nach der Schule das Mittagessen zubereitet und die Hausaufgabenbetreuung übernimmt, mehr Lohn erhalten als jemand, der nachmittags mit Ihrem Kind auf den Spielplatz geht.
Tageszeit: Einige Babysitter erhalten abends, wenn weniger zu tun ist, da die Kinder beispielsweise schlafen, weniger Geld als am Tag.
Ausbildungsstand des Babysitters: Wenn Ihr Babysitter über eine Ausbildung als Erzieher*in, in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege oder über ein „Babysitter-Diplom“ verfügt, kann er oder sie auch ein höheres Gehalt verlangen. Ein „Babysitter-Diplom“ belegt, dass der Babysitter Kenntnisse in der Säuglingsernährung und -pflege hat, Kinder unterschiedlicher Altersstufen betreuen und fördern kann sowie Erst-Hilfe-Maßnahmen beherrscht.
Natürlich kann es regionale Unterschiede geben, ebenso sollte man einen Blick auf die finanzielle Situation der Eltern haben.

Wenn ein Kind betreut wird, erhalten

  • Babysitter*innen von 13–17 Jahren, tagsüber pro Stunde 5,00 € bis 8,00 €
  • Erwachsene (ab 18 Jahren), tagsüber pro Stunde ab 8,00 € aufwärts

Bei zwei Kindern erhöht sich der Preis in der Regel auf das 1,5- bis 2-fache. Bei drei Kindern ist ca. der 2,5-fache des einfachen Satzes angebracht. Diese Werte sind lediglich eine Orientierungshilfe. Die Honorarvereinbarungen zwischen Auftrageber*in und Babysitter*in werden immer individuell getroffen.

Versicherungen
Babysitter*innen müssen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) bei der gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet werden, sie fallen unter den Begriff der „Haushaltshilfe“. Die Kosten der gesetzlichen Unfallversicherung trägt der/die Auftraggeber*in. Die Tätigkeit des Babysitters innerhalb einer Woche nach Beginn der Beschäftigung bei der zuständigen Unfallversicherung angemeldet werden. Die Beiträge sind sehr gering; die Babysitter*innen sind dann gegen Unfallschäden, die sie während ihrer Tätigkeit erleidet, versichert.
Die private Haftpflichtversicherung des Babysitters bzw. die der Eltern, wenn der Babysitter noch im gemeinsamen Haushalt lebt, sollte erweitert und speziell für eine „Betreuung im Auftrag“ abgeschlossen werden. Kinder sind meist in der Privathaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert, allerdings nur für die in dieser Versicherung eingeschlossenen Risiken.

Jugendarbeitsschutzgesetz
Bei minderjährigen Babysitter*innen empfiehlt es sich, das Einverständnis der Eltern einzuholen. Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt auch für Babysitter*innen

Warum einen Babysitter offiziell anmelden?
Bei der Beschäftigung eines Babysitters gehen Sie in gewisser Weise ein Arbeitsverhältnis ein, das aufgrund von anfallenden Steuern und Sozialversicherungsabgaben als solches offiziell gemeldet werden muss, um nicht als Schwarzarbeit zu gelten.
Wenn Sie Ihren Babysitter anmelden, hat dies jedoch auch einige Vorteile für Sie:

  • Vorteil 1: Der Babysitter ist gesetzlich unfallversichert. Der Babysitter ist beim Anmelden über die Minijobzentrale automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies bedeutet, dass diese im Fall der Fälle alle nötigen Heil- und Rehabilitationskosten übernimmt, wenn der Babysitter während der Betreuungszeit oder auf dem Weg von oder zu Ihnen einen Unfall haben sollte.
  • Vorteil 2: Die Kinderbetreuung lässt sich steuerlich absetzen. Die Abgaben, die bei einer Anmeldung anfallen, und die Kosten für die Kinderbetreuung selbst können Sie jährlich bis zu 4.000 € steuerlich geltend machen. Wichtig hierbei ist, dass Sie das Beschäftigungsverhältnis durch einen Vertrag für die Kinderbetreuung als Nachweis für das Finanzamt regeln.

Ihre Ansprechpartnerin

Katrin Köchling
Verwaltung & Anmeldung
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Telefon 0611.524015
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